Je nach Bundesland sind Hygienekonzepte und erlaubte Teilnehmerzahlen unterschiedlich definiert. Ein Beispiel: Aktuell benötigt jedes Hotel in Nordrhein-Westfalen für eine Veranstaltung mit über 300 Personen ein gesondertes Hygienekonzept. Veranstalter und Hoteliers bzw. Gastronomen sollten sich von einem zertifizierten Hygienebeauftragten begleiten lassen, um im Dickicht der Anforderungen und Regularien Fehler zu vermeiden.

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Planen Hotel- und Gaststättenbetreiber die Modernisierung ihres Betriebes, ist zu beachten, dass Eingriffe in die Bausubstanz oder Nutzungsänderungen, etwa die Erweiterung der Bettenkapazität oder die Einrichtung von Wellness- und Konferenzbereichen, meist einer baurechtlichen Genehmigung und damit auch Anpassungen im Brandschutzkonzept bedürfen.

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Im Dezember 2019 veröffentlichten die Datenexperten von Statista eine informative Übersicht über die Maßnahmen, mit denen Hoteliers und Hotelketten die Daten ihrer Kunden besser absichern wollen. Ganz vorn mit dabei: Das regelmäßige Ändern von Passwörtern. Doch mittlerweile hält selbst das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) diese Maßnahme für nicht mehr zeitgemäß.

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Der Autor äußert in diesem Artikel politische, juristische, wirtschaftliche und geographische Anmerkungen zu aktuellen Auswirkungen der CoroVna- Krise auf die Tourismuswirtschaft, insbesondere auf die Hotellerie. Der Text ist zugleich ein Plädoyer für die Optimierung eines interdisziplinären Krisenmanagements in epidemischen Notlagen von nationaler Tragweite.

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