Hotel und Restaurant: Die Insolvenz einer GmbH

Fachwissen

 

Zur Zeit betreut die Sozietät Dols | Franzke Rechtsanwälte eine Vielzahl von kleinen bis großen Unternehmen, denen die Krise schwer zu schaffen macht. Hoteliers leiden unter den mannigfaltigen Beherbergungsverboten. Die Einhaltung der Maßnahmen gegen Covid-19 kostet die Unternehmer zusätzlich Geld. Daher stellt sich die Frage, welche Chancen eine Insolvenz bietet, und wann diese eine gebotene Notwendigkeit ist.

Das Klischee Insolvenz

Zunächst gilt es mit einem alten deutschen Klischee aufzuräumen. Die Insolvenz ist kein Dokument persönlichen oder unternehmerischen Scheiterns. Covid-19 hat ganze Branchen verwüstet. Unverschuldeter Weise stehen ehemals gut aufgestellte Unternehmen nun vor Liquiditätsengpässen. Sehen Sie daher die Insolvenz als eine (zwingende) Handlungsoption.

Insolvenz – Verliere ich meine Gestaltungsmöglichkeiten?

In einem Regelinsolvenzverfahren erhält der Insolvenzverwalter diverse Befugnisse. In einfachen Worten gesagt, übernimmt der Insolvenzverwalter das Unternehmen und führt es meist fort - mit dem Ziel der Befriedigung der Gläubiger. Die Regelinsolvenz endet typischerweise mit der Zerschlagung oder dem Verkauf des Unternehmens an einen fremden Investor.

Die andere Möglichkeit ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren. In diesen speziellen Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter. Sondern die Geschäftsführung ist ihr eigener „Insolvenzverwalter“ und führt das Unternehmen eigenverantwortlich fort. Weil der Geschäftsführer „Insolvenz nicht kann“, lässt er sich von einem Sanierungsberater durch das Verfahren führen. Der Sanierungsberater übernimmt den Insolvenzrechtlichen Teil, während der Geschäftsführer den Betrieb am laufen hält.

Am Schluss der Insolvenz in Eigenverwaltung bzw. Schutzschirmverfahrens einigt man sich mit den Gläubigern mit Hilfe eines Insolvenzplans auf eine geringe Quote von beispielsweise 5 %. Diese Quote zahlt das Unternehmen aus und ist schuldenfrei. Weil der Gesetzgeber will, dass das Unternehmen mit dem Insolvenzplan entschuldet wird, ist die Mehrheitsbildung Pro Insolvenzplan erleichtert. Die Erfolgsaussichten sind hoch.

Ganz frei sind der Geschäftsführer und sein Sanierungsberater in einer Sanierungsinsolvenz allerdings nicht. Das Gericht bestellt einen Sachwalter. Dieser überwacht gleich einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, dass keine Gläubiger zu Schaden kommen. In das operative Geschäft darf er sich aber nicht einmischen.

Bei einem ordnungsgemäß gestellten Antrag auf Eigenverwaltung wird dieser in der Regel angenommen. Es empfiehlt sich gut beraten zu sein.

Welchen Vorteil hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Eine Eigenverwaltung bietet oft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die bloße Zerschlagung eines Unternehmens ist nicht ertragreich. Die Mietkosten, Arbeitslöhne und sonstige Abwicklungskosten minimieren etwaige Verkaufserlöse. Die Weiterführung des Unternehmens liegt damit auf der Hand. Mit dieser kann die GmbH den Gläubigern oft eine höhere Quote bieten, als bei Liquidation. Sodann kann die verschuldete GmbH den Gläubigern einen Insolvenzplan anbieten. Sollten die Gläubiger durch diesen mehr Geld erhalten, als durch einen Verkauf oder eine Zerschlagung des Unternehmens, so nehmen diese den Insolvenzplan meist an.
Die Konsequenz ist: Die Gesellschafter der GmbH behalten Ihre Anteile an der GmbH – auch mit Abschluss des Insolvenzverfahrens.

Welche wirtschaftlichen Chancen bietet die Insolvenz?

Mit der Insolvenz bekommt die GmbH besondere Sanierungsinstrumente zur Hand. Das Unternehmen darf lästige Verträge kündigen. Arbeitnehmer und Mietverträge mit einer dreimonatigen Frist, alle anderen Vertragsarten sogar fristlos. Derart verschlankt wird das Unternehmen aufgrund Kosteneinsparung erneut rentabel.

Außerdem gibt es die Möglichkeit Insolvenzgeld zu beantragen. Damit werden die Gehälter für Ihre Arbeitnehmer für 3 Monate bezahlt. Dies entlastet die Unternehmen ungemein und schafft Sicherheit gegenüber den Arbeitnehmern. Der Schuldendienst wird eingestellt. Steuern müssen die ersten drei Monate nicht gezahlt werden.

Gibt es zwingende Gründe, die für eine Insolvenz sprechen?

Ja - gerade Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie der GmbH unterschätzen Haftungstatbestände. Sollte der entscheidende Moment zur Abgabe des Insolvenzantrages verpasst werden, kommt eine Haftung auf den Geschäftsführer zu. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick in § 64 I GmbHG und § 15a InsO. Für Forderungen, die nach dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit begründet werden, haftet der Geschäftsführer unmittelbar mit Schadensersatz. Sowohl bei bereits bestehender persönlicher Haftung als Einzelunternehmer, als auch als Geschäftsführer einer GmbH empfiehlt es sich rechtlich beraten zu sein. Für jede Situation gibt es einen Lösungsansatz.

Ist die Insolvenzantragspflicht nicht ausgesetzt?

Viele Unternehmer ruhen sich auf dem COVInsAG aus. Landläufig herrscht die Ansicht, dass man nach wie vor die Insolvenz nicht anmelden müsse oder gar dürfe. Dies ist jedoch falsch. Nur bei überschuldeten – aber nicht zahlungsunfähigen - Unternehmen, gibt es die Möglichkeit, dass die Antragspflicht ausgesetzt ist.
Seit 01. Oktober besteht die Antragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen auch nach dem COVInsAG. Zahlungsunfähigkeit ist das auf einem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, die gegen ihn bestehenden fälligen Zahlungspflichten im Wesentlichen zu erfüllen.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit empfiehlt es sich daher anwaltliche Hilfe aufzusuchen. Häufig wird verkannt, dass auch ein falsch gestellter Insolvenzantrag eine Straftat nach sich ziehen lassen kann, vgl. § 15 Absatz 4 InsO.

Unserer Einschätzung nach haben viele Unternehmer den Schritt in die Insolvenz noch nicht gewagt, auch wenn die Situationen für viele Unternehmen mit normalen wirtschaftlichen Mitteln bereits ausgereizt sind.


rechtsanwalt joerg franzke
Über den Autor:

Rechtsanwalt Jörg Franzke, Partner der Sozietät Dols | Franzke Rechtsanwälte und Notar berät seit über 20 Jahren bundesweit Unternehmen und Personen, wenn Schulden außer Kontrolle geraten. Die Sozietät hat Erfahrungen aus 15.000 Beratungen und zahlreichen Sanierungsinsolvenzen. www.ra-franzke.de


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